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| Kazaa: Tauschplattformen sind noch immer beliebt |
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01.08.2005
IFPI Schweiz krebst zurück
Seit Monaten taucht die Interessenvertretung der Hersteller und Produzenten von Tonträgern in der Schweiz (IFPI) in regelmässigen Abständen in den Medien auf. Die Botschaft ist immer wieder die selbe: Im Herbst würden auch Schweizer Filesharer mit einer Klagewelle eingedeckt. Neu werden aber nicht mehr alle Filesharer ins Fadenkreuz genommen, sondern nur noch die Anbieter.
Das Herunterladen von Musik und Filmen in Tauschbörsen ähnlichen P2P (Peer to Peer) Netzwerken ist gemäss in der Schweiz aktueller Rechtsauslegung legal. Dies bestätigte zuletzt auch Carlo Govoni, der Leiter der Urheberrechtsabteilung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum, gegenüber dem K-Tipp: "Der Downloader hat das illegale Verhalten des Uploaders nicht zu verantworten."
Klar eine Verletzung des Gesetzes ist hingegen das entsprechende Anbieten urheberrechtlich geschützer Werke. Die IFPI wollte von diesem kleinen, aber feinen Unterschied bisher nichts wissen. Noch im Februar bezeichnete IFPI-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Dr. Peter Vosseler, dass "das Märchen vom Internet als rechtsfreier Raum schon lange ausgedient" habe.
Geht es nach Ivo Sacchi, dem neuen IFPI-Präsidenten und CEO des Branchenprimus Universal Music, wird diesem angeblichen Märchen allerdings doch kein Ende gesetzt. In Zürich sollen gemäss einem Bericht der NZZ am Sonntag im Rahmen einer international konzertierten Aktion demnächst gegen "eine noch unbestimmte Anzahl von Personen" Klage gegen Unbekannt eingereicht werden. Im Visier seien "Computer-Nutzer, die Musikdateien zum Kopieren in P2P-Netzwerke stellen (Upload), nicht aber jene, die nur herunterladen (Download)."
Bis heute hatte die IFPI vornehmlich Drohungen an rund 1500 Nutzer versandt. Da die IFPI nur die IP-Adresse des Computers und den Namen des Providers kennt, erfolgte diese Kontaktaufnahme über den Provider. Dieser darf die Identität eines Kunden nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offen legen. Wer bisher auf das IFPI-Schreiben reagierte, wurde mit einer happigen Schadenersatzforderung konfrontiert: 50 Franken pro illegal angebotenen Song und einen Franken pro Song den man aus dem Internet heruntergeladen habe.
Keine Gerichtsentscheide gegen Downloads
Tatsache ist: Weder in den USA noch in Europa hat je ein Gericht entschieden, der Download von Musik für den Privatgebrauch sei unzulässig. Dass die IFPI Schweiz die strafrechtliche Verfolgung des Downloads nun fallenlassen will, ist in diesem Zusammenhang keine Überraschung mehr.
Praktisch macht diese Unterscheidung allerdings wenig Sinn. Funktionieren doch die meisten Downloadplattformen auf dem Prinzip des Geben und Nehmens. Mit anderen Worten: Ohne Upload gibts auch keinen Download. Propagandistisch hingegen ist es natürlich ein Unterschied, wenn die IFPI den Download immer wieder als "illegal" geisseln kann. Auch wenn gerade letzte Woche eine Studie des britischen Marktforschungsunternehmens 'The Leading Question' erneut bestätigte, was schon länger bekannt ist: Nutzer von Tauschbörsen gehören zur wichtigsten Kundengruppe der Musikindustrie.
In der jüngsten Studie wurde das Konsumverhalten von Musikfans untersucht. Dabei stellten die Forscher fest, dass Downloader rund viereinhalb mal so viel in legale Downloads investieren, als der Rest. "Es ist ein Mythos, dass alle illegalen Downloader darauf versessen seien das Gesetz zu brechen, um an gratis Musik zu kommen", zitierte BBC News den Marktforscher Paul Brindley.
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