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IFPI Anzeige: Raubkopierer sind Verbecher
04.11.2005
Musikwirtschaft warnt Downloader

Nach Jahren der medialen Ankündigungen macht die IFPI Schweiz Ernst mit den Drohungen gegen Nutzer von Schweizer Tauschbörsen.

Benutzer von Tauschbörsen in der Schweiz erhalten seit heute von der IFPI, der Interessenvertretung der Musikwirtschaft in der Schweiz, eine „letzte Warnung“. Die IFPI verschickt nach eigenen Angaben einen „Grossversand“ so genannter ‚Instant Messages’. Diese Nachrichten sollen sich automatisch am Bildschirm von Benutzern öffnen, wenn sie eine Tauschbörse im Internet aufsuchen. Für Mitte November hat die IFPI eine Medienkonferenz angekündigt, an der sie über die weiteren rechtlichen Schritte informieren will.

In der Nachricht, die sich bisher aber auf unserer Redaktion auch nach dem Besuch von mehreren P2P Tauschbörsen nicht nachvollziehen liess, schreibt die IFPI:

"Sie bieten geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber über eine Internet-Tauschbörse an. Wir freuen uns über Ihr Interesse an Musik - aber warum ignorieren Sie die Rechte jener Urheber, Künstler und Labels, die diese Musik geschaffen haben?

Mehr als 30’000 in der Schweizer Musikwirtschaft Beschäftigte – Künstler, Autoren, Komponisten und Mitarbeiter von Verlagen, Agenturen, Tonstudios, Labels, Presswerken, Veranstaltern und Händlern - leben von der Kreation, der Produktion und dem Verkauf von Musik. Illegale Angebote in Tauschbörsen gefährden die wirtschaftliche und künstlerische Existenz aller am Musikschaffen Beteiligten.

Wenn Sie Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Internet anbieten, verstossen Sie gegen das schweizerische Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtsverletzungen können Schadenersatzforderungen (Art. 62 URG) und strafrechtliche Sanktionen (Art. 67 und 69 URG) zur Folge haben.

Sie sind als Tauschbörsen-User nicht anonym: Ihr Computer ist identifizierbar, und damit können auf gerichtlichen Antrag auch Ihr Name und Ihre Adresse ermittelt werden. Wir fordern Sie namens der Berechtigten nachdrücklich auf, den rechtswidrigen Eingriff in die Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte unserer Verbandsmitglieder ab sofort zu unterlassen."



[Quelle: IFPI Schweiz ]
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