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| Bild: music.ch |
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15.11.2005
IFPI Schweiz kündigt (einmal mehr) Klagen an
An einer Medienkonferenz in Zürich hat der internationale Verband der Musikwirtschaft (IFPI) Klagen gegen Privatnutzer von P2P-Tauschbörsen angekündigt. Die unter das Motto "Game Over" gestellten Klagen richten sich nur gegen die Anbieter von Musik in Tauschbörsen und nicht gegen Personen die ausschliesslich herunterladen.
Wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers Musik über das Internet verbreitet, verletzt das Urheberrecht. Dieses Recht soll in der Schweiz künftig auch bei privaten Nutzern von P2P-Tauschbörsen eingeklagt werden.Seit zwei Jahren laufen europaweit Verfahren gegen private Raubkopierer. Die IFPI Schweiz ging bisher einen anderen Weg und konzentrierte sich nach eigenen Angaben auf die professionellen und semiprofessionellen Raubkopierer. „1.500 Fälle wurden verfolgt, 1.200 davon konnten bereits abgewickelt werden. Das Segment der professionellen und semiprofessionellen Raubkopierer existiert in der Schweiz de facto nicht mehr“, so Beat Högger von der IFPI Schweiz.
Diese Aktivitäten werden jetzt auch auf private Raubkopierer ausgeweitet. Laut Högger wurden diese bisher nicht belangt, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ habe. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“
Die Aktion „Game Over“ richtet sich in der Startphase gegen Raubkopierer, die viele Musikfiles im Internet verbreiten. Högger: „Es geht dabei vorwiegend um erwachsene, berufstätige Menschen, die sich Musik leisten können und nicht um ein paar Kids. Diese Erwachsenen stehlen Musik, weil sie hoffen, nicht dabei erwischt zu werden.“
Zivilrechtlich drohen Raubkopierern neben den Ansprüchen auf Löschung aller illegalen Musikfiles und Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen vor allem Schadenersatzansprüche in der Grössenordnung zwischen 3'000.00 und 10'000.00 Schweizer Franken. Grundsätzlich sollen aber zunächst aussergerichtliche Einigungen angeboten werden.
Um die Raubkopierer auf frischer Tat zu ertappen, protokollieren die Fahnder den illegalen Download. Dabei hinterlässt ein User seine Netzwerk-Nummer („IP-Adresse“), die seinem Provider zugewiesen werden kann. Der Provider kennt die Identität dieses Benutzers und kann diesem die illegale Handlung zuordnen. Guido Rudolphi, Netmon GmbH: „Jeder User hinterlässt eine Spur, die zurückverfolgt werden kann. Beim Raubkopieren kann die Identität des Benutzers leicht festgestellt werden.“
Die Medienkonferenz stand im Schatten der internationalen Ankündigung einer vierten Klagewelle. Diese Welle umfasst gemäss IFPI insgesamt 2100 Klagen in folgenden Ländern: Schweiz, Schweden, Argentinien, Hongkong, Singapur, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Österreich und die USA. Den grössten Teil mit insgesamt 1486 Klagen stellt jedoch Deutschland. Wir dürfen also gespannt sein, ob sich die Klagen der IFPI in der Schweiz an mehr als einer Hand abzählen lassen werden können.
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Kommentare:
Kommentar von O_Neirda vom 15.11.2005:
Danke für die Info. Cool, dass ihr uns so upgedatet haltet.
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Kommentar von hpcrazy vom 16.11.2005:
Ich finds gut, dass mal etwas geschieht. Jeder der im kreativen Bereich arbeitet, weiss wieviel Arbeit man jeweils aufbringen muss um etwas fertig zu stellen. Da kann es nicht angehen, wenn dann alles immer kostenlos und illegal den Weg zum Benutzer findet.
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Kommentar von haselbach vom 19.11.2005:
Genau, da kann ich hpcrazy nur zustimmen! Bin selbst im kreativen Bereich tätig! Und warum soll Musik immer illegal gratis erhältlich sein, jeder Schriftsteller schaut sehr stark darauf, dass sein Werk nicht irgendwo im Internet veröffentlicht wird, wenn er das nicht will!
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Kommentar von rafih vom 20.11.2005:
Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein 300 Seitiges Buch ist nicht so einfach zu digitalisieren, deshalb ist das Copyright kaum gefährdet (ausserdem oft eine andere Zielgruppe).
Musik ist ein ganz anderes Gebiet. Musik lebt in einem. Man kann sie nach summen, man kann sich an sie detailiert erinnern. Copyrightverletzung? Nein. Man muss Musik anderst vertreiben als Bücher! 1 CHF pro Song-Download, ohne DRM (Plattformunabhängig) und in gewohnter Qualität - ganz unkompliziert, ganz ohne "Villa-und-Jacht-Finanzierungsaufpreis". Ihr bekommt das schon hin, sonst ist die M-Industrie noch lange am klagen.
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Kommentar von Flausch vom 28.11.2005:
Ich weiss nicht, wo ihr lebt, aber jeder Musiker oder Autor kann heutzutage froh sein, wenn er überhaupt eine Plattform im Internet bekommt, sprich, dass es jemand beachtet. Mit Musik und Büchern lässt sich heute kaum mehr Geld machen.
Und was die IFPI angeht; die können drohen soviel sie wollen. Schlussendlich sind sie eh machtlos und was auch immer die Industrie aufbieten will um Kopien zu unterbinden; die User werden immer einen Weg finden. Ich finde diese Haltung "Hey, ich hatte viel aufwand, dies zu kreieren, also will ich Geld dafür sehen." geradezu kindisch. In einer perfekten Welt sollte es so sein, aber halt nur dort.
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Kommentar von Lämmergeier vom 16.12.2005:
Die Plattform im Internet ist einfach zu schaffen, aber nur mit etwas Geld wirst Du sie auch vermarkten können und dem Autor/Musiker zu Publizität verhelfen. Wenn der nun alles gratis hergeben soll, wird es bald weder online noch offline Neuerungen geben.
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