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Bild: Picturestation
15.11.2005
Kommentar

Wer sich endlich etwas Fleisch am Knochen an den seit zwei Jahren permanent in Aussicht gestellten Klagen gegen Schweizer Downloader erhoffte, wurde von der heutigen Medienkonferenz der IFPI bitter enttäuscht.

lama. Noch nicht mal neue Schläuche wurden für den alten Wein bemüht, der den Medien heute vorgesetzt wurde. Im Gegenteil: Von der IFPI verbreitete Grafiken unter dem Titel „Musikverkauf in der Schweiz“ zeigen eine grüne (sic!) Minuskurve die einen Umsatzverlust von 32% seit 2000 angeben. Nun trägt aber diese Grafik noch einen Untertitel, der da heisst: „Verluste durch Raubkopieren seit 2000“. Da kolportiert die Musikbranche also allen Ernstes, ihre seit fünf Jahren erlittenen Verluste seien einzig auf Raubkopien zurückzuführen. Nicht etwa auf schlechte Produktionen, Musicstars oder anderen solchen kreativen Einfälle. Dass die Grafik nicht Verluste zeigt, sondern die sinkenden Jahresumsatzergebnisse, ist offenbar nebensächlich. Nebensächlich scheint auch zu sein, dass in den vergangenen Jahren mehrere renommierte Studien belegt haben, dass die Verluste der Musikindustrie nicht so sehr mit P2P-Plattformen, als vielmehr mit einem generellen technologischen Wandel und Nutzerverhalten zu tun haben.

Um Anbieter von Downloadangeboten einzuklagen, spannt die IFPI mit der berüchtigten Zürcher Firma Netmon zusammen. Die Firma ist schon verschiedentlich mit umstrittenen Überwachungstechnologien ins Gespräch gekommen. Die Firma will über eine Möglichkeit verfügen, mit der sie angebotene Downloads einer bestimmten IP-Adresse zuordnen will, welche wiederum über den Provider zu einem Endbenutzer führen soll. Fachleute bezweifeln, ob diese Methode auch zu einem Urteil führen kann. Was, wenn sich in einem Haushalt mehrere Personen einen Internetzugang teilen?

Nicht zuletzt musste heute einmal mehr festgestellt werden, dass die IFPI entgegen ihren permanenten Behauptungen und Drohungen gegen Downloader zum Trotz, offenbar kein Interesse daran hat, juristisch festzustellen, ob auch das blosse Herunterladen in der Schweiz von den Gerichten als Straftatbestand bezeichnet würde. Das hingegen wäre im Gegensatz zu irreführenden und falschen Grafiken wirklich im Interesse der Öffentlichkeit.


Kommentare:
Kommentar von mularl vom 16.11.2005:
Liebe ipfi, mit Interesse habe ich Ihre publizierte Kampagne "game over" verfolgt, mit der Sie ankündigen, auch private "Raubkopier" zu verfolgen. Ich werde also nach Ihrer Auslegung zu einem Kriminellen, wenn ich Musik im Internet suche und in Einzelfällen zum privaten Gebrauch auch mal herunterlade. Um es vorwegzunehmen: Ich werde es auch weiterhin tun. Kriminell (nach Ihrer Auslegung) waren vorerst einmal die Musikproduzenten, die Sie verteten, indem sie mir für meist teures Geld en Produkt verkaufen, dass ich auf vielen meiner Cd-Playern nicht funktioniert und dass ich immer häufiger nicht auf meinen MP3-Player überspielen kann, da immer mehr CDs (vor allem Neuere) auf dem PC nicht mehr überspielt werden können. Wenn ich die Cd, weil ich sie nicht brauchen kann, im Laden zurückgeben will, heisst es immer, das sei nicht das Problem des Verkäufers, ich müsse halt einen "geeigneten" CD-Player kaufen. Deshalb hinkt auch ihr Vergleich mit dem Konzert, denn dort ist es klar, dass wenn ich das Billet bezahle und das Konzert nicht stattfindet, ich also die Musik nicht hören kann, das Geld zurückerhalte. Ich werde also durch den Produzenten, zuerst betrogen. Ich habe noch nie gehört, dass der Produzent dadurch kriminell wird aber eigentlich ist es so! Nur ist es auch Ihnen klar, dass kein Käufer deswegen eine Anklage erheben wird, sondern nur die Produkte nicht mehr kauft. Ich habe inzwischen gelernt, und erkundige mich vor dem Kauf, ob die CD mit einem Kopierschutz versehen ist. Falls das so ist verzichte ich auf den Kauf. Vielleicht erklärt das auch einen Teil Ihres Umsatzrückgangs. Im Radio kann ich ganz legal für meinem Gebrauch eine Kopie machen und diese auch ohne Einschränkung privat nutzen, nur habe ich nicht den ganzen Tag Zeit, alle Sender nach geeigneter Musik zu durchsuchen. Was liegt da näher, als im Internet zu suchen. Ich habe übrigens auch schon mehrmals einzelne Titel gegen Bezahlung im Internet gefunden. Allerdings muss ich dazu folgendes sagen: 1. Meist sind die Angebote viel zu teuer (Ich bezahle, die Musik, den Download, und das Speichermedium) 2. Wenn man Download was schief geht, trage ich das Risiko und bezahle das Produkt ein zweites Mal. Sie sehen also, Ihre so schönen Klagen in ihrer offiziellen Mitteilung zielen in die falsche Richtung. Viel besser wäre es, endlich die neuen Medien fair, sicher und gezielt zu nutzen, ohne den ehrlichen Kunden abzuzocken, für dumm zu verkaufen und zu kriminalisieren. Gespannt warte ich auf Ihre Stellungsnahme, die ich wahrscheinlich nie erhalten werde.
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