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13.03.2006
Urheberrecht: Download ja - Upload nein
Der Bundesrat hat am Freitag seine Vorschläge für die Revision des Urheberrechts an das Parlament überwiesen. Weiterhin straflos soll das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet bleiben.
Es sei dem einzelnen Konsumenten nicht zumutbar, in jedem Einzelfall zwischen legalen und illegalen Kopien zu unterscheiden. Hingegen wird das Zur-Verfügung-Stellen von geschützten Werken (z.B. Upload über Tauschbörsen) definitiv verboten und mit einer Strafe von maximal einem Jahr Gefängnis bedroht. Die IFPI versucht in dieser Sache in der Schweiz gerade einen Musterprozess anzustreben.
Keine iPod-Abgabe, kein Produzentenurheberrecht
Der Bundesrat liess die ursprünglich vorgesehene Abgabe auf Geräten und Speichern wie iPods fallen. Auch in einem für die Urheber selbst wichtigen Punkt folgt der vorliegende Entwurf der Vernunft: Auf die Einführung eines "Produzenten-Urheberrechts" wird verzichtet. Ein solches war unter anderem von der simsa (Swiss Interactive Media and Software Association) reklamiert worden. Es hätte bedeutet, dass das Urheberrecht automatisch an den Träger des finanziellen Risikos übergegangen wäre. Der Entwurf des Bundesrates geht nun zur Beratung an den National- und Ständerat.
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