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IFPI Anzeige: Raubkopierer sind Verbecher
04.07.2006
IFPI ist nicht die Internet-Polizei

"Grundsätzlich darf man alles herunterladen, auch Inhalte, die illegal angeboten werden", so ein Rechtsexperte. Trotzdem jagt IFPI Schweiz auch Nutzer, die Dateien nur herunterladen, ohne welche anzubieten.

Im Rahmen der im vergangenen November gestarteten Aktion "Game Over" hat der Schweizer Dachverband der Musikindustrie IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) schon einige Strafanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen eingereicht und hat auch Wohnungen durchsuchen lassen. Wie der Verband diese Woche mitteilte, konnten bereits 25 Vergleiche erzielt werden.

IFPI Schweiz kann aber nicht direkt die User wegen Verletzung des Urheberrechts anklagen, weil die Provider zu Recht aus Gründen des Datenschutzes die Zusammenarbeit verweigern. Erst nach einer Anzeige gegen Unbekannt müssen die Provider die Daten herausgeben. Dann versucht IFPI vorerst einmal, eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. 3000 bis 10'000 Franken zahlen betroffene User für Schadenersatz und Verfahrenskosten. Die Summe hängt von der Anzahl verbreiteter Titel ab.

Wie die Polizei

Wie IFPI-Jurist Beat Högger gegenüber der Nachrichtenagentur 'SDA' sagte, ist es in etwa 20 Fällen zu einem Strafverfahren gekommen. Erste Prozesse sollen aber erst in zwei, drei Jahren stattfinden. Obwohl Högger sagt, dass die Kontrollen "vergleichbar mit jenen der Verkehrspolizei" sind, haben bereits verschiedene Rechtsexperten die Handlungen des Verbands heftig kritisiert.

IFPI-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter Vosseler sagte im April gegenüber der 'SonntagsZeitung', dass auch gegen User Strafanzeige erhoben wurde, die Dateien nur heruntergeladen haben, ohne welche anzubieten. Dies ist aber im Gegensatz zum Uploaden von rechtlich geschützten Dateien keineswegs illegal. Das Problem ist, dass die klassischen Tauschbörsen so konzipiert sind, dass ohne etwas anzubieten, nichts heruntergeladen werden kann. Trotzdem ändert dies nichts an der Tatsache, dass Anzeigen gegen User, die nur Dateien herunterladen, nicht rechtens sind.

"Download ist legal"

In einem Interview mit der 'Neuen Luzerner Zeitung' stellt Ueli Grüter, Rechtsanwalt in Zürich und Luzern und Dozent für Kommunikationsrecht an der Fachhochschule Zentralschweiz, klar, dass "man grundsätzlich alles herunterladen darf, auch Inhalte, die illegal angeboten werden." Das gelte insbesondere für Musik, Filme, Fotos und Software. Die Software darf zwar ohne Lizenz nicht genutzt werden, das Herunterladen an sich ist aber nicht illegal. "Man darf die Dateien sogar kopieren und an enge Verwandte und Freunde weitergeben.", so Grüter.

Nach der Meinung des Experten handle der Musikverband "aggressiv und möglicherweise sogar nötigend." (mim)



[Quelle: Inside-IT ]
Kommentare:
Kommentar von Lämmergeier vom 24.07.2006:
Die Legalität des Downloads ist bislang noch nicht ausjudiziert worden- und auch unsinnig. Warum sollen die "digitalen Hehler" ungestraft davonkommen, wenn ihnen bewusst sein musste, dass sie Urheberrechte verletzen?
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