cantus firmus ist der Verband der katholischen KirchenmusikerInnen im Kanton Zürich. Seine Zielsetzungen sind:
- Die Förderung der Kirchenmusik
- Die Vertretung der Interessen der KirchenmusikerInnen gegenüber Öffentlichkeit und Behörden
- Unterstützung bei der Einführung des neuen Kirchengesangbuches z.B. durch Kurse
- Informationsstelle für alle Interessenten
- Die Beratung von Geistlichen, Gemeindeleitern und Kirchenpflegen in allen Belangen der Kirchenmusik wie z.B. Neubesetzungen von Stellen,
Einstufung der verschiedenen Diplome und Fähigkeitsausweise, Anschaffungen und Restauration von Instrumenten und ähnlichem
- Die Beratung der Mitglieder, Geistlichen und Kirchenpflegen in Konfliktsituationen
- Die Weiterbildung seiner Mitglieder
- Die Pflege sozialer Kontakte
- Bindeglied zu allen verwandten Organisationen und Stellen, insbesondere auch der entsprechenden reformierten Verbände

Als Mitglieder können beitreten:
- Alle Personen, die als KirchenmusikerInnen an katholischen Kirchen des Kanton Zürichs angestellt oder tätig sind
- Weitere interessierte natürliche und juristische Personen wie Pfarrer, Gemeindeleiter und Kirchenpflegen, die den Verbandszweck unterstützen.

Musik spricht direkt zu den Herzen der Menschen. Wohl kaum ein anderes Medium ergreift den Menschen so unmittelbar in seiner Seele und seinen Gefühlen. Gemeinsames Musikhören und Musizieren, bis vor kurzem noch fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens, ist heute fast gänzlich verschwunden - ausser im kirchlichen Bereich! Viele Menschen suchen heute wieder dieses unmittelbare Erlebnis.

Die KirchenmusikerInnen begreifen ihre Arbeit als liturgisches Tun. Diese Ansicht gründet in zahlreichen kirchlichen Dokumenten, wie z. B. denen des Zweiten Vatikanischen Konzils. So schreibt z.B. die Synode 72 der Diözese Basel: " Die Kirchenmusik hat Anteil an der Verkündigung. Sie öffnet die Herzen und fördert den sozialen Charakter der liturgischen Feier." Oder die Diözesansynode Gurk-Klagenfurt 1972: "Die Kirchenmusik ist ihrem Wesen nach mit der Liturgie verbunden und ist lebendiger Ausdruck der Gemeinschaft der Erlösten, die Gott Lob, Dank und Bitte darbringt." Um diesen hohen Anspruch zu erfüllen und ihre Aufgabe wahrzunehmen benötigen die KirchenmusikerInnen auch die breite Unterstützung der Geistlichen und der Behörden. Sie müssen sich auf eine Infrastruktur - Instrument, Räume, Materialien usw. - abstützen können, die ihnen diese Arbeit erst ermöglicht. Ebenso brauchen sie eine zeitgemässe Entlöhnung entsprechend ihrer Stellung und Ausbildung. Diese Voraussetzungen sind leider heute noch weitgehend nicht vorhanden.

Bei der Ausbildung sind zu unterscheiden: Lehrdiplom mit Hauptfach Orgel / Diplom mit Hauptfach Chorleitung / A-Diplom für KirchenmusikerInnen im Hauptamt, wobei Hauptamt nicht Vollamt bedeutet / B-Diplom für KirchenmusikerInnen im Nebenamt / C-Diplom und Laiendiplom.

Diplom mit Hauptfach Orgel, Diplom mit Hauptfach Chorleitung, A- oder B- Diplom:
Diese Ausbildung erfolgt an einer Berufshochschule, d.h. einem Konservatorium bzw. einer Akademie für Kirchenmusik. Sie dauert für OrganistInnen mit A-Diplom ca. 5 Jahre, mit B-Diplom ca. 3 Jahre, und beinhaltet folgende Fächer:Orgelspiel im Hauptfach / Klavier- und Cembalospiel bzw. Gesang im Nebenfach / Improvisation / ausführliche pädagogische Ausbildung, vergleichbar dem Primarschullehrer / Liturgik und Hymnologie / Gottesdienstgestaltung und Gemeindebegleitung / Sing- und Chorleitung in Grundzügen / Gehörbildung / Tonsatz / Formenlehre / Musikgeschichte / Instrumentenkunde / Akustik / Kammermusik / Partiturspiel.
Beim Weiterstudium zur Konzertreife kommen weitere 3 bis 6 Semester hinzu, oftmals im Ausland.

In der überwiegenden Anzahl der Gemeinden ist die Organistin oder der Organist die einzige musikalisch ausgebildete Ansprechperson. Sie oder er trägt die Verantwortung nicht nur für das Gelingen von Höhepunkten wie z.B. der Erstkommunionfeier, sondern sie verleihen durch die regelmässige Präsenz den sonntäglichen Messfeiern die nötige Feierlichkeit und Würde.

Die Ausbildung für ChorleiterInnen führt zum Chorleiter- oder Kantorendiplom und beinhaltet die Fächer Chor- und Orchesterleitung / Sologesang / Instrumentalunterricht im Nebenfach / Sprechtechnik / Liturgik und Hymnologie / Bibelkunde und theologische Grundausbildung / musikalische Gottesdienstgestaltung / Gemeindesingleitung / Literaturkunde / Aufführungspraxis in verschiedenen Stilen / Gehörbildung / Tonsatz / Formenlehre / Musikgeschichte / Instrumentenkunde / Akustik / Chorgesang / Kammermusik / Partiturspiel.

Das gemeinschaftliche Ausüben und Erleben der Musik ist heute für viele Menschen eine zentrale spirituelle Betätigung, die ihnen Sinn und Kraft zu verleihen vermag. Deshalb bekommt die Arbeit der ChorleiterInnen eine grosse soziale Bedeutung im Gemeindeleben. In diesem Sinne ist ihre Arbeit zu unterstützen und als eine Form der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung zu fördern.

C-Diplom, Laiendiplome:
Das C-Diplom und die verschiedenen Laiendiplome sind Ausbildungsgänge, welche sich an Personen richten, die diese Tätigkeit ergänzend zu einem musikfremden Berufe ausüben wollen. Sie übernehmen keine weitere Verantwortung für das musikalische Leben und sind dafür auch nicht ausgebildet.