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cantus firmus ist der Verband der katholischen
KirchenmusikerInnen im Kanton Zürich. Seine
Zielsetzungen sind: |
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Als Mitglieder können beitreten: |
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Musik spricht direkt zu den Herzen der Menschen. Wohl kaum ein anderes Medium ergreift den Menschen so unmittelbar in seiner Seele und seinen Gefühlen. Gemeinsames Musikhören und Musizieren, bis vor kurzem noch fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens, ist heute fast gänzlich verschwunden - ausser im kirchlichen Bereich! Viele Menschen suchen heute wieder dieses unmittelbare Erlebnis. |
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Die KirchenmusikerInnen begreifen ihre Arbeit als liturgisches Tun. Diese Ansicht gründet in zahlreichen kirchlichen Dokumenten, wie z. B. denen des Zweiten Vatikanischen Konzils. So schreibt z.B. die Synode 72 der Diözese Basel: " Die Kirchenmusik hat Anteil an der Verkündigung. Sie öffnet die Herzen und fördert den sozialen Charakter der liturgischen Feier." Oder die Diözesansynode Gurk-Klagenfurt 1972: "Die Kirchenmusik ist ihrem Wesen nach mit der Liturgie verbunden und ist lebendiger Ausdruck der Gemeinschaft der Erlösten, die Gott Lob, Dank und Bitte darbringt." Um diesen hohen Anspruch zu erfüllen und ihre Aufgabe wahrzunehmen benötigen die KirchenmusikerInnen auch die breite Unterstützung der Geistlichen und der Behörden. Sie müssen sich auf eine Infrastruktur - Instrument, Räume, Materialien usw. - abstützen können, die ihnen diese Arbeit erst ermöglicht. Ebenso brauchen sie eine zeitgemässe Entlöhnung entsprechend ihrer Stellung und Ausbildung. Diese Voraussetzungen sind leider heute noch weitgehend nicht vorhanden. |
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Bei der Ausbildung sind zu unterscheiden: Lehrdiplom mit Hauptfach Orgel / Diplom mit Hauptfach Chorleitung / A-Diplom für KirchenmusikerInnen im Hauptamt, wobei Hauptamt nicht Vollamt bedeutet / B-Diplom für KirchenmusikerInnen im Nebenamt / C-Diplom und Laiendiplom. |
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Diplom mit Hauptfach
Orgel, Diplom mit Hauptfach Chorleitung, A-
oder B- Diplom: |
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In der überwiegenden Anzahl der Gemeinden ist die Organistin oder der Organist die einzige musikalisch ausgebildete Ansprechperson. Sie oder er trägt die Verantwortung nicht nur für das Gelingen von Höhepunkten wie z.B. der Erstkommunionfeier, sondern sie verleihen durch die regelmässige Präsenz den sonntäglichen Messfeiern die nötige Feierlichkeit und Würde. |
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Die Ausbildung für ChorleiterInnen führt zum Chorleiter- oder Kantorendiplom und beinhaltet die Fächer Chor- und Orchesterleitung / Sologesang / Instrumentalunterricht im Nebenfach / Sprechtechnik / Liturgik und Hymnologie / Bibelkunde und theologische Grundausbildung / musikalische Gottesdienstgestaltung / Gemeindesingleitung / Literaturkunde / Aufführungspraxis in verschiedenen Stilen / Gehörbildung / Tonsatz / Formenlehre / Musikgeschichte / Instrumentenkunde / Akustik / Chorgesang / Kammermusik / Partiturspiel. |
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Das gemeinschaftliche Ausüben und Erleben der Musik ist heute für viele Menschen eine zentrale spirituelle Betätigung, die ihnen Sinn und Kraft zu verleihen vermag. Deshalb bekommt die Arbeit der ChorleiterInnen eine grosse soziale Bedeutung im Gemeindeleben. In diesem Sinne ist ihre Arbeit zu unterstützen und als eine Form der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung zu fördern. |
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C-Diplom, Laiendiplome: |