Das Bundesamt für Kultur (BAK) vergibt im Bereich Musik Jahresbeiträge für Verbände von Musikschaffenden mit gesamtschweizerischer Bedeutung. Keine Projektunterstützungen.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) vergibt im Bereich Musik Jahresbeiträge für Verbände von Musikschaffenden mit gesamtschweizerischer Bedeutung für deren regelmässige statuarische bzw. ordentliche Geschäftstätigkeit. Grundsätzlich ist keine Projektunterstützung möglich.